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Elterninformation zum Start in das neue Schuljahr 2022 2023

18. 08. 2022

Am 22. August 2022 starten wir gemeinsam in das Schuljahr 2022/2023. Mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Ihnen die ersten Informationen in diesem Zusammenhang zukommen lassen.

  • Nach den Sommerferien beginnen wir vom 22. bis 26. August 2022 mit einer Schutzwoche. In dieser ersten Schulwoche nach den Sommerferien gilt für nicht-immunisierte Schüler*innen (kein Genesenen- oder Impfnachweis) eine dreimalige Testpflicht, laut der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die am 16. August 2022 in Kraft getreten ist. Geimpfte und genesene Schüler*innen können sich freiwillig selbst testen. Die für die Schutzwoche erforderlichen Tests wurden vor Beginn der Sommerferien ausgegeben.

  • Geben Sie Ihrem Kind deshalb bitte am Montag, Mittwoch und Freitag einen Genesenenbescheid (Gültigkeit ab dem 28. Tag und bis dann bis 90 Tage) oder einen Impfnachweis oder die ausgefüllte Testbescheinigung (siehe Anhang) mit. Die Kontrolle erfolgt in bekannter Art und Weise morgens an den Schultoren. Hat ein Kind keinen dieser 3 Nachweise dabei, darf es das Schulgebäude nicht betreten. Wir werden Sie in diesem Falle telefonisch kontaktieren.

  • Wir beginnen das Schuljahr 2022/2023 am 22. August 2022 mit vollem Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen entsprechend der Stundentafel.

  • Es gilt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§ 41 BbgSchulG).

  • Sollte Ihr Kind dem Unterricht aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben müssen, informieren Sie bitte die Schule bis 7:30 Uhr per Telefon oder E-Mail darüber. Nach der Genesung Ihres Kindes füllen Sie bitte unbedingt das beigefügte Formular „Fernbleiben vom Unterricht“ aus und lassen es der jeweiligen Klassenlehrkraft zukommen. Eine E-Mail gilt nicht als eine schriftliche Entschuldigung. Nutzen Sie bitte auch nicht das Hausaufgabenheft dafür! Vielen Dank!

  • Der Sportunterricht wird nach der Stundentafel erteilt. In den jeweiligen Bewegungsfeldern wird darauf geachtet, dass die Hygienestandards Beachtung finden.

  • Singen und Chorgesang sowie das Spielen von Blasinstrumenten im Unterricht kann ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

  • Die Neigungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 kann ebenfalls angeboten werden. Diese findet mittwochs in der 7. Stunde statt. Ebenfalls ist es uns in diesem Schuljahr möglich, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 eine Begabtenförderung in den verschiedensten Bereichen anzubieten zu können. Nähere Informationen darüber wie auch über mögliche weitere Nachmittagsangebote (Arbeitsgemeinschaften) werde ich Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zukommen lassen.

  • Unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln können bis auf weiteres schulische Veranstaltungen, Schulfahrten und Besuche außerschulischer Lernorte (z.B. Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Waldschulen) ohne weitere Beschränkungen durchgeführt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass anfallende Stornierungskosten vom Land nicht erstattet werden.

  • Es besteht auch im neuen Schuljahr ein Betretungsverbot für unsere Schule. Sofern Sie das Schulgebäude betreten müssen, erfolgt dies bitte nur über den Haupteingang der Schule. Klingeln Sie bitte dort und geben an, warum Sie das Schulgebäude betreten möchten.

  • Sofern Sie Ihr Kind zur Schule bringen, verabschieden Sie sich bitte am Schultor oder auf dem Parkplatz und nehmen es dort nach Unterrichtsschluss auch wieder in Empfang.

  • Im Schuljahr 2022/2023 gilt wieder die „Verwaltungsvorschrift zur Leistungsbewertung“ in der Fassung vom 11.März 2021. Damit können die für das Schuljahr 2021/22 geänderten Regelungen nicht mehr angewendet werden (Reduzierung der Anzahl und des Umfangs der Klassenarbeiten und Klausuren).

 

Bei der Organisation des Unterrichts und der pädagogischen Angebote sind unter anderem weiterhin folgende hygienische Maßgaben zu beachten:

  • Händehygiene: regelmäßiges Waschen der Hände mit Seife und Wasser nach dem Nasenputzen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach dem Toilettengang, vor und nach dem Essen

  • Husten- und Niesetikette: in das Taschentuch oder in die Armbeuge, anschließend Hände waschen

  • Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden

  • Räume regelmäßig ausgiebig lüften

  • Bei Covid19 typischen Krankheitszeichen müssen Schüler*innen
    der Schule fernbleiben. (trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden,
    zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.)
    Schüler*innen sind durch die Eltern schriftlich zu entschuldigen.

  • Bei einer Infektion mit Covid19 dürfen Schüler*innen nicht am Unterricht teilnehmen. Die Schule wie auch die Klassenlehrkraft ist umgehend darüber zu informieren. Derzeit gilt eine Quarantänezeit von 5 Tagen, wenn das Kind zuvor 48 Stunden symptomfrei war. Es erfolgt keine Kontaktverfolgung mehr, so dass Kontaktpersonen auch nicht in Quarantäne müssen. Eine Freitestung ist nicht notwendig.

 

Auch zu Beginn des neuen Schuljahres werden die Lehrkräfte für jede Klasse eine Dokumentation der Lerninhalte aus dem Schuljahr 2021/2022 erstellen und ergänzend die individuelle Lernausgangslage in den Jahrgangsstufen erheben.

In den ersten Wochen des neuen Schuljahres erfolgt in den Fächern Deutsch und Mathematik in allen Jahrgangsstufen eine Analyse der Lernausgangslage.

Damit wird uns zu Beginn des neuen Schuljahres wieder eine Bilanz des vermittelten Wissens im Schuljahr 2021/2022 und der Kompetenzen auf der Basis des Rahmenlehrplans vorliegen. Wir verfügen damit über die notwendigen Voraussetzungen zur Anpassung des schulinternen Curriculums und zur individuellen Förderung. In den Fach- und Jahrgangskonferenzen werden die Ergebnisse entsprechend beraten und daraus schlussfolgernde Maßnahmen zur Umsetzung festgelegt. Die Klassen- und Fachlehrkräfte werden Sie selbstverständlich in geeigneter Form (Elternversammlung, persönliche Gespräche, telefonische Kontakte, E-Mail, Postmappe) über die Ergebnisse der Lernausgangslagen und weiterer Maßnahmen informieren.

Bezüglich der ersten Unterrichtstage möchte ich Ihnen noch einige Hinweise geben.

  • Zu Beginn des neuen Schuljahres gelten veränderte Unterrichts- und Pausenzeiten, die Sie der beigefügten Übersicht entnehmen können.

  • Ab dem 06. August 2022 sind die neuen Busfahrpläne in Kraft getreten, die ich meinem Schreiben beifügen werde. Bitte beachten Sie, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht besteht. Geben Sie Ihrem Kind bitte die dafür notwendige Maske mit. Weiterhin möchte ich darauf aufmerksam machen, dass Sie die Möglichkeit haben, einen Antrag für die teilweise Erstattung der Eigenanteile bei der Schülerbeförderung für die Monate Juni 2022 und Juli 2022 unter Berücksichtigung des 9-Euro-Tickets beim Landkreis stellen können. Diesen Antrag füge ich ebenfalls bei.

  • Vom 22. bis 26. August 2022 finden die bekannten Methodentage (Methodenwoche) statt. Die Jahrgangsstufen 1 bis 2 haben Unterricht von 7:30 bis 11:05 Uhr und die Jahrgangsstufen 3 bis 6 von 7:30 Uhr bis 12:20 Uhr.

  • Der Unterricht nach Stundenplan erfolgt ab dem 29. August 2022. Es gelten die neuen Unterrichts- und Pausenzeiten sowie die Unterteilung in A und B Wochen. Den Stundenplan erhält Ihre Tochter/Ihr Sohn spätestens bis zum 26. August 2022 über die Klassenlehrkraft. Diesen können Sie dann auch wieder über die Stundenplan-App Untis einsehen. Bei Fragen bezüglich der Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte an unsere Konrektorin Frau Irmisch ().

  • Die Mittagsversorgung wird ebenfalls ab dem 22. August 2022 angeboten. Nehmen Sie diesbezüglich bitte die Bestellung für Ihr Kind über das Portal von MenüPartner vor. Achten Sie bitte auch darauf, beim Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht das Essen wieder abzubestellen.

  • Vom 29. August bis zu 01. September 2022 kommt wie immer der Fotograf zu uns. Die Klassenlehrkraft Ihrer Tochter/Ihres Sohnes wird Sie darüber informieren, an welchem Tag Ihr Kind fotografiert wird. Selbstverständlich ist die Fotomappe wieder ein Angebot an Sie. Sollten Sie diese nicht wünschen, schicken Sie diese bitte an das Unternehmen zurück.

  • Am 30. August 2022 findet für die Lehrkräfte eine schulinterne Fortbildung statt. Aus diesem Grund endet der Unterricht für alle Schüler*innen an diesem Tag um 11:05 Uhr.  Bitte teilen Sie der Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich bis zum 26. August 2022 mit, ob Ihr Kind den Hort in Vehlefanz besuchen wird, mit dem Bus nach Hause fährt oder abgeholt wird.

  • Über die Lieferung wie auch die Kosten des Hausaufgabenheftes für dieses Schuljahr kann ich noch keine aktuellen Informationen an Sie weitergeben. Ich hoffe sehr, dass das Hausaufgabenheft zeitnah geliefert wird. Über die Kosten werde ich Sie dann informieren.

  • Für den Schulstart am Montag, an dem wir ca. 446 Schüler/innen du 40 Mitarbeiter*innen erwarten, möchte ich Sie an dieser Stelle bitten, dass Sie Ihr Kind möglichst nicht mit dem Auto zur Schule bringen, sondern die aufgeführten Möglichkeiten (zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Bus, mit dem Auto auf den Parkplätzen Netto oder am Bahnhof) nutzen. Die Revierpolizei sowie die Sicherheitspartner aus Bärenklau werden in den ersten beiden Wochen morgens vor Ort und unterstützend tätig sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die beigefügten Flyer. Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihr Verständnis sowie Ihre Hilfe und Unterstützung.

Manuela Schulz

Schulleiterin

 

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