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Schulordnung der Nashorn-Grundschule Vehlefanz

 

Diese Vereinbarung soll dazu beitragen, das Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und dem technischen Personal auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung und Anerkennung harmonisch zu gestalten.

Wir wollen freundlich, höflich, hilfsbereit und rücksichtsvoll miteinander umgehen, damit sich alle am Schulleben Beteiligten wohlfühlen und niemand Schaden nimmt. Alle Gegenstände behandeln wir sachgemäß und vorsichtig, denn wir wollen unsere Schule und unsere Umwelt durch umsichtiges Verhalten schonen und schützen.

 

Niemand darf beim Lernen gestört werden.

Wer schwächer ist, dem wird geholfen.


Wenn fast 200 Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof bzw. im Schulgelände sind, kann der Einzelne nur zu seinem Recht kommen, wenn jeder auf den Anderen Rücksicht nimmt. Bei jeder Handlung müssen wir deshalb überlegen, ob alle anderen sich gleichzeitig so verhalten könnten, ohne dass es zu Störungen oder Verletzungen kommt.

 
Um Unfälle zu vermeiden, achten alle Schülerinnen und Schüler selbständig auf ein angemessenes ordentliches Verhalten auf dem Schulhof, in allen Räumen, Fluren, auf den Treppen und im Foyer. Mit dem Schuleigentum ist sorgsam umzugehen. Die Hinweise und Hilfen der Schülerlotsen und Schüleraufsichten sind zu beachten, den Weisungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters ist unbedingt Folge zu leisten.

 

I. Verhalten vor Schulbeginn

 

1. Vor dem Unterricht halten sich alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf dem Schulhof auf. Bei widrigen Witterungsbedingungen entscheidet die aufsichtsführende Lehrkraft über den Aufenthalt im Foyer bzw. in den Klassenräumen.


2. Ab 7:15 Uhr sind die Unterrichtsräume geöffnet. Die unterrichtende Lehrkraft beaufsichtigt die Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Raum bis zum Unterrichtsbeginn um 7:30 Uhr.

 

II. Verhalten während der Schulzeit

 

1. Die Pausen dienen der Entspannung und der Erholung. Schüler und Lehrer benötigen sie beide gleichermaßen und haben Anspruch auf pünktliches Beginnen. Lärmen und lautes Schreien sind rücksichtslos gegenüber anderen und haben deshalb zu unterbleiben.


2. In den kurzen Pausen nach der ersten, dritten und fünften Unterrichtsstunde verbleiben die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in den Räumen. Dies gilt auch bei widrigen Witterungsbedingungen für die beiden großen Pausen.

3. Rennen auf Fluren, Treppen und auf dem Schulhof sowie Drängeln an den Türen führen zu Verletzungen und Beschädigungen und haben deshalb zu unterbleiben.

4. Um 9:05 Uhr beginnt die Frühstückspause (erste große Pause). Die Klassen der Klassenstufen 1 – 3 gehen auf den Schulhof, die Klassen der Klassenstufen 4 – 6 frühstücken im Klassenraum. Um 9:15 Uhr begeben sich die Klassen 1 – 3 zum Frühstücken in ihre Klassenräume und die Klassen 4 – 6 auf dem kürzesten Wege auf den Schulhof. Mit dem Klingeln um 9:25 Uhr verlassen alle Schülerinnen und Schüler den Schulhof und begeben sich selbständig in ihre Unterrichtsräume.

5. Das Verlassen des Schulhofes oder des Schulgeländes ist ohne ausdrückliche Genehmigung einer Lehrkraft nicht gestattet.

6. Während der Mittagspause ab 11:05 Uhr (zweite große Pause) befinden sich die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf dem Schulhof. Die Essensteilnehmer der 3., 4., 5. und 6. Klassen begeben sich in den Speiseraum und nehmen ihr Mittagessen ein. Mit dem Klingelzeichen um 11:25 Uhr begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in ihre Unterrichtsräume. In der 5. Unterrichtsstunde essen die 1. und 2. Klassen.  

7. Gefährliche Kampf-, Ball- und Wurfspiele sowie das Werfen von Schneebällen sind wegen der damit verbundenen Gefahren auf dem Schulhof und im Schulgelände ebenso untersagt, wie das Mitbringen von elektronischem Spielzeug. Handys und andere elektronische Geräte dürfen auf dem Schulgrundstück während des Schulbetriebes und bei schulischen Veranstaltungen nur im nichteingeschaltetem Zustand mitgeführt werden.  

8. Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen innerhalb der Schule ist verboten. Gleiches gilt für pyrotechnische Erzeugnisse.

 

III. Verhalten nach Schulschluss

 

1. Nach Beendigung der für sie letzten Unterrichtsstunde verlassen die Schüler zügig und ruhig das Schulgebäude und begeben sich auf den Heimweg, den Weg zum Hort, zur Esseneinnahme bzw. zu den Bushaltestellen. Ein weiterer Verbleib auf dem Schulhof bzw. Schulgelände ist untersagt. Die auf den Bus wartenden Kinder der Klassen 1 - 4 werden von einer Lehrkraft an der Bushaltestelle bis zur Abfahrt beaufsichtigt.

2. Wird der Unterricht wegen Erkrankung des Lehrers bzw. hitzefrei vorzeitig beendet, dürfen nur die Schüler der Klassen 4 - 6 eher nach Hause bzw. in den Hort, deren Eltern dies schriftlich genehmigt haben. Alle anderen Schüler werden bis zum regulären Schulschluss durch eine Lehrkraft beaufsichtigt.

 

IV. Pflege des Schulgebäudes und der Anlagen 

 

1. Damit sich jeder in der Schule wohl fühlen kann, ist es notwendig, ihr ein freundliches und sauberes Aussehen zu geben und es zu bewahren. Ein schön gestalteter Klassenraum, ordentliche Schulflure und ein sauberer Schulhof tragen wesentlich zu einer guten Schulatmosphäre bei.

 

2. Alle Schüler sollten deshalb aktiv an der Ausgestaltung der Klassenräume, Schulflure und der Gestaltung des Schulhofes mitwirken und darauf achten, dass niemand mutwillig etwas zerstört oder beschmiert.

3. Abfälle gehören in die Papierkörbe bzw. Abfallbehälter, die sich in den Klasseenräumen und auf dem Schulhof befinden. Dabei wird Müll getrennt gesammelt und entsorgt.

4. Die Reinigungskräfte und der Hausmeister sorgen für tägliche Leerung der Papierkörbe und Abfallbehälter sowie für die Sauberkeit des Schulgrundstückes. Zu ihrer Unterstützung können Schüler herangezogen werden.

 

V. Abstellen der Fahrräder

 

1. Die Fahrräder werden an die Fahrradständer auf dem Schulgelände abgestellt und angeschlossen. Ein Versicherungsschutz durch den Schulträger besteht nicht, deshalb sollten nur die Schüler mit dem Fahrrad kommen, bei denen dies ein längerer Schulweg erforderlich macht.

 

2. Das Fahren auf dem Schulhof ist wegen der damit verbundenen großen Unfallgefahr nicht gestattet!


VI. Verhalten in den sanitären Räumen

 

In den sanitären Räumen müssen sich alle Schüler und Schülerinnen um hygienische Verhaltensweisen bemühen. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum in den Pausen!

 

VII. Unfallmeldung

 

Jeder Unfall einer Schülerin oder eines Schü1ers auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände ist sofort der zuständigen Lehrkraft und dem Sekretariat zu melden, auch wenn die Folgen nicht sofort erkennbar sind.


Diese, unsere Schulordnung, haben wir uns gemeinsam gegeben. Sie soll dazu dienen, dass wir uns gegenseitig helfen, beraten, ermahnen und aufeinander Rücksicht nehmen.