Informationen zum Ü5 Verfahren

Unter Beibehaltung der sechsjährigen Grundschule im Land Brandenburg können Schülerinnen und Schüler zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen aufgenommen werden. An 35 Standorten sind Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) eingerichtet: an 30 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft.

 

Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in die Jahrgangsstufe 5 einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium in einer Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen bis Anfang Januar eines Jahres einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule. Die Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) erfolgt in der Regel Anfang März. Die Antragsformulare erhält man in den Grundschulen und den aufnehmenden Schulen mit einer Leistungs- und Begabungsklasse. Voraussetzung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse ist, dass auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht nicht überschritten wird. Mit der Empfehlung der Grundschule melden die Eltern Ihr Kind an der gewünschten Schule mit einer genehmigten Leistungs- und Begabungsklasse an. Die Eignung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter der aufnehmenden Schule auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, eines prognostischen Tests und eines Eignungsgespräches festgestellt.

 

Angestrebt wird, dass sich Gymnasien und Gesamtschulen mit Leistungs- und Begabungsklassen der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit hohen allgemeinen kognitiven Fähigkeiten durch entsprechende eigene Profilbildung widmen. Sie können auf der Grundlage ihrer spezifischen Möglichkeiten und Voraussetzungen Leistungs- und Begabungsklassen ab Jahrgangsstufe 5 mit sprachlichem, musisch-künstlerischem, gesellschaftswissenschaftlichem oder mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Profil einrichten. Kombinationen von Profilen zur Begabtenförderung sind möglich. Schulen können auch darauf verzichten, sich schwerpunktmäßig auszurichten und sich stattdessen die Förderung der unterschiedlichen individuellen Begabungsprofile der Schülerinnen und Schüler zur Aufgabe machen.