Sonderpädagogische Förderung

Der sonderpädagogische Förderbedarf für einzelne Schüler wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Den Antrag auf ein solches Feststellungsverfahren können die Eltern sowie auch die Schule stellen. Bei besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Kinder ist die Antragstellung bereits bis zu einem Jahr vor Schulbeginn möglich. Generell stehen den Eltern zur Antragstellung die Sonderpädagogin der Schule, der schulpsychologische Dienst sowie auch die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle des Landkreises Oberhavel beratend zur Seite.

 

In einem Feststellungsverfahren wird für denjenigen Schüler gegebenenfalls der Förderschwerpunkt, besondere Voraussetzungen und in einigen Fällen ein Nachteilsausgleich festgelegt.

 

Der Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf nimmt am gemeinsamen Unterricht teil und erhält entsprechend seines Förderschwerpunktes Einzel- oder Gruppenförderung. Der gemeinsame Unterricht orientiert sich an der Stundentafel der Grundschule und wird durch vielfältige didaktische Prinzipien, Methoden, Arbeits- und Sozialformen so gestaltet, dass er die Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Belastbarkeit und die Interessen der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf berücksichtigt. Die sonderpädagogische Förderung verwirklicht somit für Schüler mit eingeschränkten oder erschwerten Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen ihr Recht auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Sie unterstützt diese Kinder durch individuelle Hilfen, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Für alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erstellt die Klassenlehrkraft in Abstimmung bzw. Zusammenarbeit mit der Sonderpädagogin einen individuellen Förderplan, welcher mindestens halbjährlich dem jeweils gegebenen und zu erreichenden Entwicklungsstand angepasst wird.

 

Die individuelle Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt je nach Bedarf direkt durch die Sonderpädagogin, aber auch durch die jeweiligen Klassenlehrkräfte oder eine dafür befähigte Lehrkraft, welche durch die Sonderpädagoginnen beraten werden.

 

Des Weiteren wird an unserer Schule die förderdiagnostische Lernbeobachtung (FDL) in den Klassenstufen 1 und 2 durchgeführt. Die FDL ist eine sonderpädagogisch begleitete Leistung der Schule. Sie dient der Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern in den ersten beiden Schuljahren, bei denen Schwierigkeiten im Lernen, der sozial emotionalen Entwicklung oder der Sprache auftreten. Die Diagnostik besteht aus der Analyse des Lernens, des Sozialverhaltens und der Ursache von Fortschritten und Schwierigkeiten. Die Förderung beinhaltet vielfältige Übungen, möglichst passende Hilfen und Förderangebote, die dem Kind Freude bereiten sollen. Charakteristisch ist die Verbindung von Diagnostik und Förderung. Die FDL wird in 1 bis 2 Wochenstunden pro Klasse von der Sonderpädagogin der Schule durchgeführt. Diese steht im ständigen Austausch mit der Klassenlehrkraft, berät gegebenenfalls auch die Eltern von Schülern mit erhöhtem Förderbedarf und empfiehlt u.U. die Einbeziehung anderer Institutionen, therapeutischer Einrichtungen oder auch des schulpsychologischen Dienstes.